Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte – neu ohne Rückzahlung der verordneten
Physiotherapie
Die geänderte Praxis des Bundesgerichts führt glücklicherweise dazu, dass der verordnende
Arzt nicht mehr für die von ihm verordnete Physiotherapie rückerstattungspflichtig ist. Für den
verordnenden Arzt bedeutet der neue Bundesgerichtsentscheid, dass er nicht aus Sorge vor
Wirtschaftlichkeitsprüfungen eine künstliche Zurückhaltung an den Tag legen muss, sondern
bei Bedarf Physiotherapie-Verordnungen im Sinne von WZW (wirksam, zweckmässig,
wirtschaftlich) und zum Wohle des Patienten ausstellen darf. Die Beurteilung ob ein Arzt
wirtschaftlich handelt findet nach wie vor anhand der Gesamtkostenbetrachtung statt. Vgl. dazu
den publizierten Artikel der Schweizeischen Ärztezeitschrift.
http://www.saez.ch/pdf_d/2011/2011-37/2011-37-809.PDF