aktuelle Berichtsvergütung Suva/IV / Unfallversicherung und Militärversicherung
Mit der MTK (Unfallversicherer), Invalidenversicherung und Militärversicherung konnte physioswiss nach 2-jähriger Pilotphase eine definitive Vereinbarung per 01.04.2011 betreffend Berichtsvergütung abschliessen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme; der Bericht kann nur über die entsprechende Vergütungspauschale abgerechnet werden, wenn dieser vom Kostenträger (Unfallversicherer, IV, oder MV) verlangt wird. Sollte der Bericht über eine Drittperson angefordert werden (beispielsweise über den verordnenden Arzt), so benötigen Sie vorab eine entsprechende Kostengutsprache vom betroffenen Kostenträger. Weitere Details sind im Mitgliederbrief 03/2011 festgehalten.
Es werden folgende Pauschalen vereinbart;
Bericht 1; Antwort auf gezielte Fragen standartisiert 25 TP
Bericht 2; Anamnese, Verlauf, Therapieziele, Prognose 50 TP
Bericht 3; Anamnese, Verlauf, Therapieziele, Prognose und verlangte Angaben 100 TP