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Administrative Erleichterung
physioswiss freut sich, für die Mitglieder einen weiteren Meilenstein im elektronischen Datenaustausch mit den Versicherungen - namentlich der SUVA - erreicht zu haben. Ihre administrative Erleichterung beginnt hier.

Elektronische Rechnungsübermittlung an die SUVA

mit dem xml 4.1 - so geht's:


Senden Sie nach den ersten 9 Sitzungen Ihre Rechnng elektronisch an die SUVA

Notieren Sie auf der Verordnung bzw. Folgeverordnung Schadennummer und Schadendatum

Senden Sie die Verordnung und eine allfällige zweite Verordnung zeitgleich  mit der elektronischen Rechnungsübermittlung per Fax an die SUVA in ihrer Region (Fax-Liste hier)

Bei weiteren Rechnungen zum gleichen Schadensfall verfahren Sie analog Pkt 1

Was Sie zur elektronischen Rechnungsübermittlung alles benötigen, finden Sie im eigens für Sie erstellten Merkblatt "Was muss ich tun?." klicken Sie hier.

Wir sind überzeugt, dies wird Ihre Arbeit in der Zusammenarbeit mit der SUVA stark erleichtern.

Übermittlung der Rechnungen in Papierform
Die Übermittlung der Rechnungen in Papierform ist selbstverständlich weiterhin möglich - hier bleibt aber alles beim Alten. Es gelten weiterhin die einschlägigen Bestimmungen des aktuellen Tarifvertrages vom 1. September 1997.
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